Ankündigung Verbandstag 2023

Gemäß § 14 der Satzung geben wir hiermit den Termin des nächsten Verbandstages bekannt:
Termin: 18. Juni 2023
Ort: n.n.
Antragsfrist: 18. April 2023
Unterlagen
Termin: Sonntag, 18. Juni 2023
- Protokoll (folgt nach der Versammlung)
- Tagesordnung (folgt gem. § 14 (2) spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag)
- Vollmacht
Berichte
Berichte des Präsidiums
- Bericht des Präsidenten für den Vorstand
- Bericht des Beachwartes
- Bericht des BFS-Wartes
- Bericht des Lehrwartes
- Bericht des Sportdirektors für den VA-L
- Bericht des Schiedsrichterwartes
- Bericht des Spielwartes
- Bericht aus dem Schulsport
Berichte der Verbandsgerichtsbarkeit
- Bericht des Vorsitzenden des Verbandsgerichts
- Bericht der Spruchkammervorsitzenden Nord und Süd
- Bericht des Kontrollausschusses
Anträge
Antragsfrist: 18. April 2023
§ 17 der WVV-Satzung:
Anträge
(1) Antragsberechtigt sind nur Stimmberechtigte (§ 15 (2)).
Anträge zum Verbandstag bedürfen der Schriftform und sind vom Antragsteller zu unterzeichnen. Sie müssen bis spätestens zwei Monate vor dem bekannt gegebenen Tagungstermin (§ 14 (1)) bei der Geschäftsstelle des WVV eingegangen sein und vom WVV- Vorstand in den amtlichen Mitteilungen veröffentlicht werden (§ 14 (2)).
Nicht frist- und/oder formgerecht eingegangene Anträge werden auf dem Verbandstag nicht zur Abstimmung gebracht.
§ 15 der WVV-Satzung:
Zusammensetzung und Stimmrecht
(2) Stimmberechtigt sind:
a) Mitglieder, vertreten durch ein Vorstandsmitglied oder einen bevollmächtigten Vertreter,
b) Präsidiumsmitglieder gem. § 19 (4)
c) Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
d) Vorsitzende von Verbandsgericht und Spruchkammern
e) Vorsitzende der Bezirksausschüsse oder deren bevollmächtigter Vertreter
f) Vorsitzende der Volleyballkreise oder deren bevollmächtigter Vertreter