Schiedsrichtereinsatz bei Jugendspielen
Alle Mannschaften im WVJ-Spielbetrieb sind verpflichtet, Schiedsgerichte zu stellen. Die TrainerInnen/BetreuerInnen oder ein entsprechend regelkundiger Erwachsener unterstützen die JugendschiedsrichterInnen bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Abweichend von den Internationalen Volleyballspielregeln sind auch diese Personen befugt, Sanktionen gegen am Spiel Beteiligte auszusprechen (Durchführungsbestimmungen zum Jugendspielbetrieb 2023-2024 Seite 7 von 7). Sind mannschaftsunabhängige Schiedsrichter/innen zu stellen, gilt die Lizenzstufe des 1. Schiedsrichters / der 1. Schiedsrichterin.
Die Anforderungen an die Qualifikation des Schiedsgerichts bei den einzelnene Spielrunden findest du hier (Seite 7).