Neuigkeiten

neue Gebühr für kurzfristige Spielverlegungen (zentraler Einsatz)

Das Präsidium hat auf seiner Sitzung am 20.09. die Gebühr (25 €) für kurzfristige Spielverlegungen von Spielen, die durch den zentralen Schiedsrichtereinsatz betreut werden, eingeführt.
Die Gebühr wird erst dann fällig wenn die Ansetzung in refsoft veröffentlicht wurde. Der Status der Ansetzung ist durch die Mannschaften jederzeit einsehbar.
Die Anlage 1 der Verbands-Finanzordnung ist entsprechend angepasst worden.

(Präsidiumsbeschluss vom 20.09.2022)

Anpassung der Spielordnung - Spieleranzahl/ Liberoregelung

Das Präsidium hat in Anlehnung an die Änderung der Bundesspielordnung die WVV-Verbands-Spielordnung im Umlaufverfahren analog angepasst.
Die WVV-Spielordnung ist mit vorläifigem Präsidiumsbeschluss geändert worden.

Neue Regelung:
§ 8 (5) der Spielordnung:

"Abweichend von Regel 4.1.1 der Offiziellen Volleyball-Spielregeln kann sich eine Mannschaft aus bis zu 14 Spielern zusammensetzen. Abweichend von Regel 19.1.1 der Offiziellen Volleyball-Spielregeln muss für den Fall, dass 13 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, mindestens ein Libero benannt werden. Falls 14 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, müssen zwei Liberos benannt werden."

(vorläufige Änderung des Präsidiums im Oktober 2022, gem. § 21 der Satzung - in Anlehnung an die Regelungen auf DVV-Ebene.
Die Änderung wird für einen endgültigen Beschluss zum Verbandstag 2023 den Mitgliedern vorgelegt.)

Allgemeine Hinweise des VSA

Hallenanforderungen
  • Kreisliga und Bezirksklasse: 24 m Länge, 12 m Breite, 5,5,m Höhe und Freizone nach Hallengegebenheiten
  • Bezirksliga und Landesliga: 27 m Länge, 15 m Breite, 5,5 m Höhe und 2 m Freizone
  • Verbandsliga und Oberliga: 27 m Länge, 15 m Breite, 7,0 m Höhe und 2 m Freizone und Aufgabezone mind. 2 m
  • Regionalliga: 45 m Länge, 27 m Breite, 7,0 m Höhe und 3 m Freizone und Aufgabezone mind. 4,50 m
offizieller/ verpflichtender Spielball im WVV

Im Bereich des WVV ist im Wettkampfbereich von Kreisklasse bis zur Oberliga, im gesamten Jugendspielbetrieb und im BFS- Spielbetrieb der Molten V5M5000!

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erforderliche Schiedsrichter-Lizenzen KK bis Dritte Liga

In den Ligen KK bis Dritte Liga sind folgende Schiedsrichterlizenzen erforderlich:

  • Dritte Liga: B-Lizenz mit DL-Zulassung
  • Regionalliga: B-Lizenz mit RL-Zulassung
  • Oberliga: B-Kandidatur
  • Verbandsliga: C-Lizenz
  • Landesliga: C-Ausbildung
  • Bezirksliga: D-Lizenz
  • Bezirksklasse: D-Lizenz
  • Kreisliga: TN-Bescheinigung
ITC Verfahren

Internationale Transfers werden über den Deutschen Volleyball-Verband abgewickelt.

Infos unter:

transfer@remove-this.volleyball-verband.de oder telefonisch 069 695 001 20

>>> direkt zum DVV

Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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