Das Präsidium hat auf seiner Sitzung am 20.09. die Gebühr (25 €) für kurzfristige Spielverlegungen von Spielen, die durch den zentralen Schiedsrichtereinsatz betreut werden, eingeführt.
Die Gebühr wird erst dann fällig wenn die Ansetzung in refsoft veröffentlicht wurde. Der Status der Ansetzung ist durch die Mannschaften jederzeit einsehbar.
Die Anlage 1 der Verbands-Finanzordnung ist entsprechend angepasst worden.
(Präsidiumsbeschluss vom 20.09.2022)