Pflichtschiedsrichter
Die Zahl der Schiedsrichter, die sich aus eigenem Antrieb für diesen Dienst zur Verfügung stellen, ist derart gering, dass die vollumfängliche Besetzung der Spiele nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurde durch den Verband festgelegt, dass jeder Verein pro Mannschaft in einer der beiden Leistungsklassen OL und RL einen sogenannten Pflichtschiedsrichter mit entsprechender Qualifikation (mindestens B-Kandidat) stellen muss. Ohne diese Pflichtschiedsrichter wäre der zentrale Einsatz und somit der Spielbetrieb in den Ligen nicht möglich.
Weitere Informationen hierzu befinden sich im Merkblatt für Mannschaften und Schiedsrichter im zentralen SR-Einsatz, welches im Downloadbereich des Verbands zu finden ist.