Pflichtschiedsrichter

Die Zahl der Schiedsrichter, die sich aus eigenem Antrieb für diesen Dienst zur Verfügung stellen, ist derart gering, dass die vollumfängliche Besetzung der Spiele nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurde durch den Verband festgelegt, dass jeder Verein pro Mannschaft in einer der beiden Leistungsklassen OL und RL einen sogenannten Pflichtschiedsrichter mit entsprechender Qualifikation (mindestens B-Kandidat) stellen muss. Ohne diese Pflichtschiedsrichter wäre der zentrale Einsatz und somit der Spielbetrieb in den Ligen nicht möglich. Die gemeldeten Pflichtschiedsrichter müssen pro Saison 12 Termine für den zentralen Einsatz freigeben. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieser Schiedsrichter auch 12 mal eingesetzt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich zwei Schiedsrichter eines Vereins die Aufgaben des Pflichtschiedsrichters teilen. In diesem Fall muss jeder der beiden mindestens 8 Pflichttermine als mögliche Einsätze freigeben.

Weitere Informationen hierzu befinden sich im Merkblatt für Mannschaften und Schiedsrichter im zentralen SR-Einsatz, welches im Downloadbereich des Verbands zu finden ist.

Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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