Mitgliedschaft
Mitglied des Westdeutschen Volleyball-Verbandes kann gemäß Satzung jeder eingetragene Verein werden, der seine Gemeinnützigkeit nachweisen kann.
Zur Aufnahme reichen Sie uns bitte ein:
- Ihre Vereinssatzung,
- einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid (nicht älter als 4 Jahre),
- das rechtsverbindlich unterschriebene Aufnahmeformular und
- das SEPA-Mandat zum Einzug fälliger Beträge ein. (>>> zum Vordruck)
Zur Meldung von Mannschaften werden Sie separat aufgerufen. (i.d.R. zum 01.05. eines Jahres möglich)
Über die wichtigsten Vorgänge unseres Verbandsgeschehens werden Sie durch die WVV-Homepage unsere "WVV-Specials" sowie unsere Auftritte bei Facebook und Instagram informiert.
- Bitte ausgefüllt (inkl. Anlagen) und unterschrieben an die WVV-Geschäftstelle senden.
Beratung zur Mitgliedschaft
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft im WVV?
Dann rufen Sie uns gerne an!
Tel.: 0231 - 586 17 17
Beiträge
1. Aufnahmegebühr | 30,00 € | ||
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2. Grundbeitrag | pro Verein/Jahr | 120,00 € | |
3. Meldegebühr | Mannschaften KK - 1. BL | 1-4 Mannschaften | 85,00 € |
zzgl. Ligabeträge gem. VFO | ab 5 Mannschaften | 75,00 € | |
Jugendmannschaft | U 20/U18 je | 13,00 € | |
zzgl. Ligabeiträge gem. VFO | U16 - U12 | kostenlos | |
4. LSB-/DOSB Beitrag | je Mitglied | 0,35 € | |
5. DVV-Beitragsumlage | pro Verein/Jahr | 69,00 € | |
6. Kreisbeitrag | Mit der Mitgliedschaft im WVV sind Sie auch dem Volleyballkreis in dem Ihr Verein seinen Sitz hat angeschlossen. Volleyballkreise können zusätzlich Beiträge erheben. Die Höhe der Kreisbeitraäge legt der Kreistag fest. Kreisbeiträge dürfen die Hälfte der entsprechenden WVV-Beiträge nicht übersteigen. [vgl. VFO § 5) |
Fälligkeiten:
01. Februar:
WVV-Grundbeitrag/ DVV-Beitragsumlage
Juni/ Juli:
Mannschaftsmeldungen und Mitgliedermeldungen