Aufgaben des Verbandstags
Der VT berät bzw. beschließt über
- Änderungen des Protokolls des letzten Verbandstages.
- die Entlastung des Präsidiums bezüglich der Rechnungslegung und der Geschäftsführung
- die Aussprache über den Tätigkeitsbericht der Verbandsgerichtsbarkeit durch den Vorsitzenden des Verbandsgerichts und über den Tätigkeitsbericht des Kontrollausschusses
- die Wahl der Amtsträger auf jeweils zwei Jahre Amtszeit
- die Wahl der Ehrenpräsidenten und der Ehrenmitglieder
- die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Erhebungsweise, ausgenommen Kreis-, LSB NRW und DVV-Beiträge,
- die Genehmigung des Haushaltsplanes für das begonnene Geschäftsjahr,
- die Verabschiedung und Änderung der Satzung,
- die Verabschiedung , Änderung und Bestätigung von Ordnungen, ausgenommen der WVJ-Ordnungen, der Anti-Doping-Ordnung und Volleyballkreis-Ordnungen (VKO),
- die Beschlussfassung über weitere nach der Verbands-Geschäftsordnung (VGO) zulässige Anträge,
- die Aussprache über verbands- und bezirksinterne Angelegenheiten
- die Auflösung des WVV.