Der Verbandstag und Jugendverbandstag sind das höchste Organ des WVV und der WVJ

Der Verbandstag und Jugendverbandstag finden jährlich statt.

Zu den Inhalten:

Aufgaben

Aufgaben des Verbandstags
Der VT berät bzw. beschließt über
  • Änderungen des Protokolls des letzten Verbandstages.
  • die Entlastung des Präsidiums bezüglich der Rechnungslegung und der Geschäftsführung
  • die Aussprache über den Tätigkeitsbericht der Verbandsgerichtsbarkeit durch den Vorsitzenden des Verbandsgerichts und über den Tätigkeitsbericht des Kontrollausschusses
  • die Wahl der Amtsträger auf jeweils zwei Jahre Amtszeit
  • die Wahl der Ehrenpräsidenten und der Ehrenmitglieder
  • die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Erhebungsweise, ausgenommen Kreis-, LSB NRW und DVV-Beiträge,
  • die Genehmigung des Haushaltsplanes für das begonnene Geschäftsjahr,
  • die Verabschiedung und Änderung der Satzung,
  • die Verabschiedung , Änderung und Bestätigung von Ordnungen, ausgenommen der WVJ-Ordnungen, der Anti-Doping-Ordnung und Volleyballkreis-Ordnungen (VKO),
  • die Beschlussfassung über weitere nach der Verbands-Geschäftsordnung (VGO) zulässige Anträge,
  • die Aussprache über verbands- und bezirksinterne Angelegenheiten
  • die Auflösung des WVV.
Aufgaben des Jugendverbandstages
  • Anhörung und Diskussion der Berichte des Jugendausschusses.
  • Die Entlastung des Verbands-Jugendausschusses bzgl. der Haushaltsführung nach Aussprache über seine Berichte einschließlich des Kassenprüfberichts und die Entlastung der fünf Bezirksjugendspielwarte und der Stellvertreter.
  • Verabschiedung des Jugendhaushaltsplanes für das nächste Jahr.
  • Wahl der Amtsträger auf jeweils zwei Jahre Amtszeit.
  • Beschlussfassung über Änderung der VJO und der VJSpO.
  • Festlegung der Richtlinien für die Arbeit des Verbands-Jugendausschusses und der Bezirksjugendausschüsse.
  • Änderungen des Protokolls des jeweils letzten Jugend-Verbandstages.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigung zum Verbandstag
Stimmberechtigt sind:
  • Mitgliedsvereine,
vertreten durch ein Vorstandsmitglied oder einen bevollmächtigten Vertreter.
Die Stimmenanzahl je Mitgliedsverein ist abhängig von der Zahl der fristgemäß, mit offiziellen WVV- Meldebogen, gemeldeten Mannschaften (für den Pflichtspielbetrieb der Leistungs- oder Jugendklassen)
  • für 1 bis 2 Mannschaften                 2 Stimmen
  • für 3 bis 4 Mannschaften                 3 Stimmen
  • für 5 bis 6 Mannschaften                 4 Stimmen
  • für 7 bis 8 Mannschaften                 5 Stimmen
  • für mehr als 8 Mannschaften           6 Stimmen
  • Mitglieder die keine Mannschaft gemeldet haben, haben eine Stimme
mit je einer Stimme:
  • Präsidiumsmitglieder
  • Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
  • Vorsitzende von Verbandsgericht und Spruchkammern
  • Vorsitzende der Bezirksausschüsse oder deren bevollmächtigter Vertreter
  • Vorsitzende der Volleyballkreise oder deren bevollmächtigter Vertreter
Ein Stimmberechtigter darf nur einen Mitgliedsverein vertreten und nicht mehr als sieben Stimmen auf sich vereinigen. Bei der Wahl der Mitglieder der Bezirksausschüsse und der Mitglieder der Bezirksgerichte, sind nur Stimmberechtigte wahlberechtigt, deren Mitgliedsverein im jeweiligen Bezirks ansässig ist.
Stimmberechtigung zum Jugendverbandstag
Stimmberechtigt sind:
  • Mitgliedsvereine
vertreten durch ein Vorstandsmitglied oder einen bevollmächtigten Vertreter,
Stimmenanzahl je Mitgliedsverein, ist abhängig von der Zahl ihrer fristgemäß, mit offiziellen WVV- Meldebogen, gemeldeten Jugendmannschaften:
  • für 1 und 2 Mannschaften                         2 Stimmen
  • für 3 und 4 Mannschaften                         3 Stimmen
  • für 5 und 6 Mannschaften                         4 Stimmen
  • für 7 und 8 Mannschaften                         5 Stimmen
  • für mehr als 8 Mannschaften                    6 Stimmen  
mit je einer Stimme:
  • die Mitglieder des Verbands-Jugendausschusses
  • die Bezirks-Jugendspielwarte und ihre Stellvertreter
  • die Kreisjugendwarte oder ihre Stellvertreter
Ein Stimmberechtigter darf nur einen Mitgliedsverein vertreten und nicht mehr als 7 Stimmen auf sich vereinigen.
Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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