Erforderliche SR-Lizenzen

1. BundesligaA-Lizenz
2. BundesligaB-Lizenz mit BL-Zulassung
Dritte LigaB-Lizenz mit DL-Zulassung
Regionalliga:B-Lizenz mit RL-Zulassung
Oberliga:B-Kandidatur
Verbandsliga:C-Lizenz
Landesliga:C-Ausbildung
Bezirksliga:D-Lizenz
Bezirksklasse:  D-Lizenz
Kreisliga:D-Lizenz

Die Angaben gelten jeweils für den 1. und 2. Schiedsrichter innerhalb des WVV und sind als Mindestvoraussetzung zu verstehen.

Ausnahmsweise reicht bis zum 30.06.2024 die C-Ausbildungsbescheinigung für die Leitung von Spielen bis zur VL.

Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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