HINWEISE DES VSA

Rahmenterminplan

Der WVV-Spielausschuss (VSA) veröffentlicht jedes Jahr gemäß Verbandsspielordnung zum 01.03. einen Rahmenterminplan. Dieser ist für alle Spieltermine (Jugend und Erwachsen) verbindlich.

Der Terminplan richtet sich nach den Ferien in NRW sowie den Vorgaben des Deutschen Volleyball-Verbandes und des Westdeutschen Volleyball-Verbandes.

Markus Jahns, Verbandsspielwart


Hallenanforderung

Kreisliga und Bezirksklasse: 24 m Länge, 12 m Breite, 5,5,m Höhe und Freizone nach Hallengegebenheiten

Bezirksliga und Landesliga: 27 m Länge, 15 m Breite, 5,5 m Höhe und 2 m Freizone

Verbandsliga und Oberliga: 27 m Länge, 15 m Breite, 7,0 m Höhe und 2 m Freizone und Aufgabezone mind. 2 m

Regionalliga: 45 m Länge, 27 m Breite, 7,0 m Höhe und 3 m Freizone und Aufgabezone mind. 4,50 m


Schiedsrichterlizenzen

In den Ligen KK bis Dritte Liga sind folgende Schiedsrichterlizenzen erforderlich:

  • Dritte Liga: B-Lizenz mit DL-Zulassung
  • Regionalliga: B-Lizenz mit RL-Zulassung
  • Oberliga: B-Kandidatur
  • Verbandsliga: C-Lizenz
  • Landesliga: C-Ausbildung
  • Bezirksliga: D-Lizenz
  • Bezirksklasse: D-Lizenz
  • Kreisliga: TN-Bescheinigung

offizieller Spielball

im Bereich des WVV ist im Wettkampfbereich von Kreisklasse bis zur Oberliga, im gesamten Jugendspielbetrieb und im BFS- Spielbetrieb der Molten V5M5000!

 


Spielberichtsbogen

In allen Spielklassen kann neben dem roten (internationalen) Spielberichtsbogen auch der blaue (NWVV) Spielberichtsbogen (Druckdatum Okt. 2012, solange vorrätig) genutzt werden.

(12.02.2016, MJ, VSA)


Eintragung in die Mannschaftsliste

Der VSA weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei den neuen Spielberichtsbögen, die Mannschaftslisten für 14 Spieler haben, immer nur 12 Spieler/innen (inklusive Liberos) eingetragen werden dürfen. Spieler/innen, die darüber hinaus in den Zeilen 13 und 14 eingetragen werden, sind für das Spiel nicht spielberechtigt. 

Beim Einsatz dieser Spieler/innen erfolgt die Wertung als Spielverlust und der Staffelleiter muss eine Ordnungsstrafe wegen Spielen ohne Spielberechtigung aussprechen.

(Stand: 27.10.2013)

Relegation

Termin 2018/2019
10. - 12. Mai 2019


Für die Relegation der Saison 2018/2019 gelten

des VSA.

 

Die Ergebnisse der Relegationsspiele Männer und Frauen liegen vor und daraus ergibt sich folgende Nachrückerliste von der Landes- bis zur Regionalliga.

 

 


Information des Verbandsspielausschusses (VSA)
Durchführungsbestimmungen 2016/2017
Ausdruck Spielerpässe


Nach Einführung der elektronischen Spielerpässe im Sommer 2016 erfuhr der VSA, dass Vereine die Spielerpässe ohne Werbung ausgedruckt haben.

Der Westdeutsche Volleyball-Verband e.V. (WVV) hat mit den Werbeträgern Verträge geschlossen, sodass der WVV und seine Mitgliedsvereine an diese Vereinbarungen gebunden sind.

Der VSA musste kurz vor Saisonbeginn handeln (Zeitdruck und Vorgabe der Gerichtsbarkeit) und hat - wahrscheinlich auch aufgrund der wenigen Vereine, die wieder einmal ein Schlupfloch gesucht haben, und die Arbeit des VSA dadurch erheblich torpediert haben - eine schnelle, nicht gut überlegte Änderung der Durchführungsbestimmungen erarbeitet und beschlossen.

Wohl aufgrund des Zeitdrucks, aber auch des Ärgers, der bei den ehrenamtlich tätigen Personen im Projekt Phönix aufgekommen ist, wurde eine Spielverlustwertung beschlossen.

Diese Spielverlustwertung steht jedoch in keinem Einklang mit der Bundesspielerpassordnung und stellt auch eine Unverhältnismäßigkeit der Strafe dar.

Nicht jede Entscheidung - vor allem nicht diejenigen, die aus Zeitdruck entstehen - sind gute Entscheidungen.

Hier hat der VSA einen Fehler begangen und vorschnell gehandelt.

Die Mitglieder des VSA, die aus den eigenen Reihen der Mitgliedsvereine gewählt wurden, versuchen, zum Wohl des Verbandes und der meisten Vereine / Mannschaften zu agieren.

Jedoch müssen den Vereinen Grenzen aufgezeigt werden, die sich nicht an Regeln / Verträge / Vereinbarungen halten.

Diese Grenzen müssen aber ausgewogen und realistisch sein - ein fehlender Werbeaufdruck, der zu einer Spielverlustwertung führt, ist nicht ausgewogen.

Jedoch muss hierfür trotz allem eine Bestrafung / Sanktion des Vereins / der Mannschaft festgehalten werden - und dies wird über die Nichteinhaltung einer Staffelleiteranordnung geregelt.

Wo gearbeitet wird, passieren Fehler - der VSA entschuldigt sich für die unüberlegte Anweisung.

Die entsprechende Anpassungen in den Durchführungsbestimmungen wurden durch das Präsidium bereits genehmigt.

Für den VSA
Markus Jahns, Verbandsspielwart

Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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