Mitgliedschaft
Mitglied des Westdeutschen Volleyball-Verbandes kann gemäß Satzung jeder eingetragene Verein werden, der seine Gemeinnützigkeit nachweisen kann.
Zur Aufnahme reichen Sie uns bitte ein:
- Ihre Vereinssatzung,
 - einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid (nicht älter als 4 Jahre),
 - das rechtsverbindlich unterschriebene Aufnahmeformular und
 - das SEPA-Mandat zum Einzug fälliger Beträge ein. (>>> zum Vordruck)
 
Zur Meldung von Mannschaften werden Sie separat aufgerufen. (i.d.R. zum 01.05. eines Jahres möglich)
Über die wichtigsten Vorgänge unseres Verbandsgeschehens werden Sie durch die WVV-Homepage unsere "WVV-Specials" sowie unsere Auftritte bei Facebook und Instagram informiert.
- Bitte ausgefüllt (inkl. Anlagen) und unterschrieben an die WVV-Geschäftstelle senden.
 
Beratung zur Mitgliedschaft
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft im WVV?
Dann rufen Sie uns gerne an! 
Tel.: 0231 - 586 17 17
Beiträge
Alle Mitgliedsbeträge entnehmen Sie unserer
- Verbands-Finanzordnung (Anlage 1) in der jeweils gültigen Fassung.
 
Folgende Beiträge/Gebühren werden u.a. erhoben:
Mitgliedschaftsbeiträge:
- einmaliger Aufnahmebeitrag
 - jährlicher Grundbeitrag
 - jährlicher LSB Beitrag je Einzelmitglied
 
Beiträge/ Gebühren aus dem Hallen-Spielbetrieb:
- Ligenbeiträge für 1. BL - KK, Senioren, Jugend und BFS
 - Mannschaftsmeldegebühren je gemeldeter Erwachsenenmannschaft
 - Mannschaftsmeldegebühr Jugendmannschaften (U20/U18)
 - Spielerpassgebühren
 - Gebühren für Spielgemeinschaften
 
Beiträge aus dem Beach-Spielbetrieb (gem. jährlicher Durchführungsbestimmungen Beach)
- Teilnehmerbeiträge
 - Ausrichterbeiträge
 
Fälligkeiten:
01. Februar: 
WVV-Grundbeitrag/ DVV-Beitragsumlage
Juni/ Juli:  
Mannschaftsmeldungen und Mitgliedermeldungen
