Nach 1.073 Tagen - Ende der Corona-Schutzverordnung zum 28. Februar 2023!

zuletzt aktualisiert am 01.03.2023 16:50 Uhr

 

Liebe Volleyballerinnen und Volleyballer,

die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach 1.073 Tagen zum 28.02.2023 ausgelaufen. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ab dem 1. März.

„Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet. Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt – wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Dabei galt unser Augenmerk stets dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen.

Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls. Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.

Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert. Somit verbleibt ab dem 1. März alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Minister Laumann: „Ich danke allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben. Das war gelebte Solidarität, die uns geholfen hat, gemeinsam durch die Pandemie zu kommen. Diese Solidarität sollten wir uns bewahren und mit unseren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus weiter gut aufeinander achten und auch respektieren, wenn jemand sich und andere weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen will.”

(entnommen am 01.03.2023 der Webseite des Landes NRW)

 

Euch wünschen wir auch weiterhin viel Spaß mit unserer schönen Sportart und bleibt vor allem gesund.

 

Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
Klicken Sie auf ein Kreisgebiet in der Karte, um zur Internetseite dieses Volleyballkreises zu gelangen.
  • Westfalen-Nord
  • Westfalen-Süd
  • Westfalen-Ost
  • Ruhr
  • Rheinland
Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.

Datenschutzeinstellungen

  • Cookie-Hinweise

    Wenn Sie eine Website besuchen, kann sie Informationen aus Ihrem Browser, meist in Form von Cookies, abrufen oder speichern. Hierbei kann es sich um Informationen über Sie, Ihre Einstellungen oder Ihr Gerät handeln. Meist werden sie verwendet, um die erwartungsgemäße Funktion der Website zu gewährleisten. In der Regel identifizieren diese Informationen Sie nicht direkt. Sie können Ihnen aber ein personalisierteres Web-Erlebnis bieten. Sie können sich entscheiden, bestimmte Arten von Cookies nicht zulassen. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren und unsere Standardeinstellungen zu ändern. Wie Sie mit Sicherheit wissen, kann die Blockierung bestimmter Arten von Cookies jedoch zu einer beeinträchtigten Erfahrung der von uns zur Verfügung gestellten Website und Dienste führen.

  • Statistische Cookies