zuletzt aktualisiert am 26.06.2022 18:00 Uhr
Liebe Volleyballerinnen und Volleyballer,
Lt. Maßgaben des Landes NRW gibt es keine Einschränkungen mehr für den Sport in NRW. Die bisherigen Zugangsbeschränkungen (2G+, 3G) als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen sind entfallen.
Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte aber ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW). Bitte informiert Euch unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für den Sportbetrieb gelten.
==> Die aktuelle Corona-Schutzverordnung für NRW - gültig ab dem 21.06.2022
Zur Auslegung der aktuellen Corona-Schutzverordnung:
- Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung in NRW - gültig ab dem 21.06.2022
- 1. Anlage zur Corona-Test- und Quarantäneverordnung
- 2. Anlage zur Corona-Test- und Quarantäneverordnung
Für uns hat der Schutz aller Spielerinnen und Spieler, Betreuer und Familien auch weiterhin oberste Priorität. Wir bitten darum, dass alle weiterhin vorsichtig agieren, unnötige Kontakte vermeiden und die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden.
Wir sind davon überzeugt, dass der Sport unter Einhaltung der entsprechenden Hygienekonzepte möglich ist. Nutzt daher in Euren Vereinen die sich bietenden Möglichkeiten und handelt gleichzeitig verantwortungsvoll!
Wir danken Euch für Euer Verständnis und wünschen Euch weiterhin viel Spaß mit unserer schönen Sportart und einen schönen Beachsommer 2022!