Wichtige Infos zu Internationalen Transfers (ITC)

"Der Internationale Volleyball-Verband hat am vergangenen Wochenende die Saison 2019/20 in seinem VIS2009-Portal (http://www.fivb.org/Vis2009/) ohne weitere Information oder Ankündigung freigeschaltet.
Damit können ab sofort Vereine notwendige Internationale Transfer-Zertifikate beantragen. Folgende Punkte sollten bei der Beantragung von ITC beachtet werden:
1.       Das Portal ist weiterhin nur mit dem Internet Explorer (IE) als Browser zu nutzen.

2.       Die FIVB hat die Transferzeiträume für die Saison 2019/20 weitgehend geöffnet.
          Der DVV hat in dem VIS-Portal für die Amateurligen (Dritte Ligen abwärts) ein Zeitfenster
          vom 24.08.2019 bis 27.06.2020 hinterlegt. Die Vereine können mit einem beliebigen ITC-
          Beginn das voreingestellte Enddatum so belassen oder nach eigenen Bedürfnissen abändern.

3.       Bedingt durch die Kurzfristigkeit mussten in dem System die Spielklassenzuordnungen von
          Mannschaften einfach von der vergangenen Saison auf die neue Saison übertragen werden.
          Auf- und Abstiege konnten dadurch nur begrenzt schon korrigiert werden.
          Im Fall einer falschen Spielklassenzugehörigkeit oder fehlender Zuordnung von Mannschaften
          sollen die Vereine sich an den DVV (transfer@volleyball-verband.de) wenden.
          Eine kurze Email dazu reicht völlig aus.

4.       Im Amateurbereich müssen unbedingt Einträge zu Verträgen (Contract) und Bedingungen
          (Conditions) vermieden und die entsprechenden Hinweise dann einfach bestätigt werden.
          Eintragungen an diesen Stellen führen dazu, dass das System diese Anträge dem
          professionellen Bereich zuordnet, was zu unnötigen Zeitverlusten führen kann.

5.       Dies betrifft ebenfalls die mögliche Angabe von Heimatvereinen (Club of Origin).
          Hier muss unbedingt die Option „No Club of Origin“ gewählt werden.

6.       Ein Antrag wird in dem System erst dann für die Heimatverbände (Federation of Origin), DVV
          und CEV/FIVB gestartet und damit bearbeitbar, wenn der Verein und der/die zu trans-
          ferierende Spieler/in dem Antrag zugestimmt haben.

7.       Auf dem Verbandstag im Juni 2019 wurde im Rahmen der Verabschiedung der Nachwuchs-
          konzeption die Bearbeitungsgebühr für ein ITC in Dritte Ligen auf 180,00 € + 7% MwSt.
          festgesetzt.
          Die Gebühren für Regionalligen oder Landesklassen bleiben unverändert.

Da das Vorgehen bei der ITC-Beantragung im Wesentlichen unverändert geblieben ist, können Vereine aktuell auch auf den „Leitfaden für Amateurvereine 2018/19“ (http://www.volleyball-verband.de/de/halle/vereinswettbewerbe/spielberechtigungen/ )zurückgreifen. Eine Aktualisierung auf die Saison 2019/20 wird im Laufe der 34. KW erfolgen.

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