Ab sofort gilt für die Jugendlizenz:
Vorerst bis auf weiteres kann die Jugendlizenz weiter online oder bei einem Präsenzlehrgang erworben werden. Beim Onlinetest wird die Bestehensgrenze auf 80 % festgelegt. Die Lizenz ist ab sofort sowohl nach der Neuausstellung als auch nach einer Fortbildung nur noch für 3 Jahre gültig. Insbesondere allen jugendlichen/ sehr jungen SR-Anwärtern empfehlen wir einen Präsenzlehrgang.
Nach dem Ablaufen der Jugendlizenz kann diese durch einen erneuten Erwerb der Jugend-Lizenz verlängert werden. Der VSRA empfiehlt stattdessen den Erwerb der D-Lizenz.
