Ab sofort gilt für die Jugendlizenz:
Vorerst bis auf weiteres kann die Jugendlizenz weiter online oder bei einem Präsenzlehrgang erworben werden. Beim Onlinetest wird die Bestehensgrenze auf 80 % festgelegt. Die Lizenz ist ab sofort sowohl nach der Neuausstellung als auch nach einer Fortbildung nur noch für 2 Jahre gültig. Allen jugendlichen/ sehr jungen SR-Anwärtern empfehlen wir einen Präsenzlehrgang.
Nach dem Ablaufen der Jugendlizenz kann diese durch eine Jugend-Fortbildung online verlängert werden. Der VSRA empfiehlt statt einer Fortbildung den Erwerb der D-Lizenz.
