Umstellung auf SEPA-Lastschriftverfahren/
Zusatzgebühr bei nicht vorhandenem SEPA-Mandat ab 01.08.2023
Liebe WVV-Mitglieder,
das Präsidium hat in seiner letzten Sitzung die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren beschlossen.
Aktuell bieten wir das Zahlungsverfahren per SEPA-Mandat „nur“ für unsere Mitgliedsbeiträge und Lizenzabrechnungen an.
Zur kommenden Saison (ab dem 01.08.2023) ist es auch möglich Ordnungsstrafen und Gebührenbescheide per SEPA-Einzug zu bezahlen.
Bitte hinterlegen Sie hierfür, falls noch nicht geschehen, ein SEPA-Mandat in Ihrem SAMS-Vereinsaccount.
Neuer SEPA-Mandatstext (Ergänzungen in rot):
Hiermit ermächtigen wir den Westdeutschen Volleyball-Verband e.V. Zahlungen, die ausschließlich für Rechnungen des WVV e.V. und seiner Gliederungen gelten (Mitgliedsbeiträge, Mannschaftsmeldegelder, Lizenzen, Ordnungsstrafen- und Gebührenbescheide, Lehrgangsgebühren und Organisationsmaterialien), von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Westdeutschen Volleyball-Verband e.V. auf unser Konto bezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Das SEPA-Mandat kann jederzeit, per Klick, rückgängig gemacht werden.
Anpassung der Anlage 1 zur VFO - Zusatzgebühr bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des Präsidiumsbeschlusses ebenfalls die Anlage 1 der Verbands-Finanzordnung geändert wurde.
Künftig fallen für Zahlungen von Beiträgen, Lizenzabrechnungen, Ordnungsstrafen und Gebührenbescheiden per Überweisungsrechnung Zusatzgebühren in Höhe von 20,00 € an.
Auszug aus der Anlage 1 zur VFO (Stand Mai 2023):
IV. weitere Gebühren
Allgemeine Verwaltungsgebühren
1. Aufnahmegebühr | € 30,00 |
2. Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften | € 10,00 |
3. Zusatzgebühr bei nicht vorhandenem SEPA-Mandat pro | € 20,00 |
Die neue Regelung gilt ab dem 01.08.2023.
Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Volleyball-Verband.