wichtige Vereinsinformation

Umstellung auf SEPA-Lastschriftverfahren/

Zusatzgebühr bei nicht vorhandenem SEPA-Mandat ab 01.08.2023

Liebe WVV-Mitglieder,

das Präsidium hat in seiner letzten Sitzung die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren beschlossen.

Aktuell bieten wir das Zahlungsverfahren per SEPA-Mandat „nur“ für unsere Mitgliedsbeiträge und Lizenzabrechnungen an.
Zur kommenden Saison (ab dem 01.08.2023) ist es auch möglich Ordnungsstrafen und Gebührenbescheide per SEPA-Einzug zu bezahlen.

Bitte hinterlegen Sie hierfür, falls noch nicht geschehen, ein SEPA-Mandat in Ihrem SAMS-Vereinsaccount.

Neuer SEPA-Mandatstext (Ergänzungen in rot):

Hiermit ermächtigen wir den Westdeutschen Volleyball-Verband e.V. Zahlungen, die ausschließlich für Rechnungen des WVV e.V. und seiner Gliederungen gelten (Mitgliedsbeiträge, Mannschaftsmeldegelder, Lizenzen, Ordnungsstrafen- und Gebührenbescheide, Lehrgangsgebühren und Organisationsmaterialien), von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Westdeutschen Volleyball-Verband e.V. auf unser Konto bezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 Das SEPA-Mandat kann jederzeit, per Klick, rückgängig gemacht werden.

 

Anpassung der Anlage 1 zur VFO - Zusatzgebühr bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des Präsidiumsbeschlusses ebenfalls die Anlage 1 der Verbands-Finanzordnung geändert wurde.

Künftig fallen für Zahlungen von Beiträgen, Lizenzabrechnungen, Ordnungsstrafen und Gebührenbescheiden per Überweisungsrechnung Zusatzgebühren in Höhe von 20,00 € an.

Auszug aus der Anlage 1 zur VFO (Stand Mai 2023):

IV.           weitere Gebühren                           

Allgemeine Verwaltungsgebühren

1. Aufnahmegebühr                                    

€   30,00

2. Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften

€   10,00

3. Zusatzgebühr bei nicht vorhandenem SEPA-Mandat pro
Überweisungsrechnung für Beiträge, Lizenzen, Ordnungsstrafen und Gebührenbescheide

€    20,00

Die neue Regelung gilt ab dem 01.08.2023.

Mit freundlichen Grüßen

Westdeutscher Volleyball-Verband.

Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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