Spielrechtsübertragungen - Fristverlängerung

Spielrechtsübertragungen gem. § 9 (5) VSpO sind bis zum 31.07. an den Verbands-Spielwart zu richten.

Verbands-Spielordnung
§ 9 (5)

"Wechselt eine Mannschaft zu einem anderen Verein, kann das Spielrecht dieser Mannschaft vom Verbandsspielausschuss übertragen werden. Hierzu ist das Einverständnis der beteiligten Vereine zwingend erforderlich. Die betreffenden Mannschaften unterliegen den Bestimmungen der § 6 (6) und § 7 (3-4).
Dieser Vereinswechsel einer Mannschaft kann nur nach Abschluss der Spielrunde einschließlich Relegationsspielen beider betroffenen Spielklassen erfolgen und muss bis spätestens 30.06.des Jahres vollzogen sein.
Ergänzender Zusatz: Die gem. Verbands-Finanzordnung (VFO) entstehenden Gebühren sind an den Westdeutschen Volleyball-Verband zu zahlen.
Die Übertragung des Spielrechts eines Aufsteigers an einen Absteiger aus derselben Spielklasse ist nicht möglich."

Das Antragsformular ist unter den Downloads ("Spielwesen" -  "diverse Formulare/ Material") zu finden.

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