Schutz vor interpersoneller und sexualisierter Gewalt im Sport
Schutzkonzeptgenerator - Online-Tool des LSB zur Erstellung von Schutzkonzepten im Verein
Liebe Vereinsvertreter*innen,
ein Sportverein soll ein Ort sein, an dem sich alle Mitglieder sicher, respektiert und gut aufgehoben fühlen. Leider zeigt die Realität, dass sexualisierte und interpersonelle Gewalt auch im organisierten Sport vorkommt. Umso wichtiger ist es, präventiv zu handeln und klare Strukturen zu schaffen, die Schutz bieten und Handlungssicherheit geben.
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie dabei ab sofort mit einem Online-Tool: dem Schutzkonzeptgenerator.
Der Schutzkonzeptgenerator ist mit Förderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in den vergangenen zwei Jahren entwickelt worden und unterstützt alle Sportvereine in NRW praxisnah bei der Entwicklung eines vereinseigenen Schutzkonzeptes.
Der Schutzkonzeptgenerator ist abrufbar unter: www.schutzkonzeptgenerator.nrw
*Die Registrierung zur Nutzung des Generators erfolgt über den Vereinsnamen und die Vereinskennziffer.
Das Tool bietet Ihnen:
ein strukturiertes Grundgerüst zur Erstellung Ihres Schutzkonzeptes
verständliche Leitfäden und Reflexionsfragen
Unterstützung bei der Risikoanalyse und beim Schreibprozess
praxisnahe Tipps sowie weiterführende Informationen
Auch Vereine mit begrenzten zeitlichen oder personellen Ressourcen erhalten durch den Schutzkonzeptgenerator eine wertvolle Hilfestellung, um Präventionsarbeit systematisch und verantwortungsvoll anzugehen. Der Schutzkonzeptgenerator kann eine individuelle Fachberatung nicht ersetzen, erleichtert jedoch den Einstieg und sorgt für mehr Klarheit im Themenfeld der Schutzkonzept-Erstellung.
Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, sich mit dem Thema Schutzkonzepte auseinanderzusetzen und den Schutzkonzeptgenerator aktiv zu nutzen. Prävention ist kein einmaliger Schritt, sondern ein fortlaufender Prozess – und ein wichtiger Beitrag zu einem sicheren Sport für alle.
Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auch auf die weiteren Unterstützungsangebote des Landessportbundes im Themenfeld: Schulungen & Beratung | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Bei Fragen zum Schutzkonzeptgenerator können Sie sich jederzeit schriftlich an info@schutzkonzeptgenerator.nrw wenden.
Vielen Dank für Ihr Engagement für einen sicheren Sport in Ihrem Verein!
Qualifizierungsangebot: Spielanleiter*in Präventionsspiel "Schau hin und sag was!"
Der DVV bietet gemeinsam mit Deutschen Basketball Bund und dem Deutschen Hockey-Bund eine Qualifizierung an, um das Planspiel "Schau hin und sag was!" anleiten zu können. Auf eine niedrigschwellige und spielerische Weise wird dieses ernste Thema für Jugendliche zugänglich und enttabuisiert. In Mannschaftssportarten wie Basketball, Hockey und Volleyball gibt es viele Gelegenheiten, die Täter*innen für sich ausnutzen können. Das Planspiels hilft Auffälligkeiten in bspw. Kabinen- und Übernachtungssituationen, Einzeltrainings und -gesprächen sowie in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen zu erkennen, die eigene Angst mit Mut zu bekämpfen und aktiv zu handeln.
Weitere Informationen in der Ausschreibung und im Anmeldeformular.
Termin in NRW: 28.09.2024 von 10:00-16:00 in Hagen. Die Teilnahme ist kostenlos und Reisekosten werden erstattet.
Qualitätsbündnis des LSB NRW
Dem WVV wurde im Rahmen des Verbandstags 2024 die Urkunde und das Schild zum Qualitätsbündnis zum Schutz vor interpersoneller und sexualiserter Gewalt im Sport überreicht. Nach einer kurzen Präsentation des WVV zu den Meilenteinen bis zum Beitritt ins Qualitätsbündnis, nahm Assja Grünberg, Vizepräsidentin Mitarbeiterentwicklung und Gleichstellung des Landessportbundes NRW die Auszeichnung vor.
Landeskinderschutzgesetz NRW
Im Mai 2022 hat NRW als erstes Bundesland ein Landeskinderschutzgesetz versbschiedet. Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.
Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig - vor einer möglichen Einführung einer Frist durch den Gesetzgeber - Rechnung zu tragen, gilt für alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW, dass sie bis zum 31.12.2024 folgende Kriterien nachweisen müssen:
- Positionierung und Verankerung (Beschluss des Präsidiums/ Jugend)
- Durchführung einer organisationsspezifischen Risikoanalyse
- Beschluss und Benennung von mind. einer Ansprechperson
- Eignung von Mitarbeitenden (Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis/ Unterzeichnung des Ehrenkodex)
Diese Frist gilt nicht für Sportvereine, mit Ausnahme der Vereine, die Weiterleitungsempfänger von KJFP-Mitteln (Frist: 31.12.2024) sind.
Für FSJ- oder BFD-Einsatzstellen gilt der Nachweis der oben genannten Kriterien bis zum Bildungsjahr 2026/27.
Auch wenn es für Vereine, die keine KJFP-Mittel (Kinder- und Jugenförderplanmittel) erhalten und keine Freiwilligendienstleistende einstellen, bisher keine Frist für den Nachweis eines Schutzkonzeptes gibt, wird empfohlen, mit der Erstellung zu beginnen!
Weitere Informationen zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes gibt es auf der Website des Landessportbundes.
Schutzkonzept des WVV
Wir beraten und unterstützen WVV-Vereine bei der Erstellung des eigenen Vereins-Schutzkonzeptes! Ansprechpartnerin ist Stefanie Abraham.
praevention@volleyball.nrw
0231-5861717
Ansprechpartner*innen im WVV
Die Ansprechpersonen stehen unseren Funktionären, Mitarbeiter*innen und Mitgliedsvereinen bei Fragen und Anliegen zur Verfügung. Zu den Kontaktinformationen der Ansprechpersonen






