Ankündigung Jugendverbandstag 2023

Gemäß § 3 (6) der Jugendordnung i.V.m. § 14 der Satzung geben wir hiermit den Termin des nächsten Jugendverbandstages bekannt:

Termin: Sonntag, 18. Juni 2023
Ort: n.n.

Antragsfrist: 18. April 2023

Unterlagen

Termin: Sonntag, 18.06.2023

  • Protokoll (folgt nach der Versammlung)
  • Tagesordnung (folgt gem. § 3 (6) der Jugendordnung spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag)
  • Vollmacht

Berichte

Berichte des Jugendausschusses

  • Bericht der Jugendwartin
  • Bericht des Jugenspielwartes
  • Bericht des Jugendsportwartes
  • Bericht des Jugendbeachwartes
  • Bericht des Jugendschiedsrichterwartes
  • Bericht des Beauftragten für Junges Ehrenamt

Anträge

Antragsfrist: n.n.

§ 3 (10) der Jugendordnung:
Anträge an den Jugend-Verbandstag können alle Stimmberechtigten gem. Ziffer (1) stellen.
Anträge zum Jugend-Verbandstag bedürfen der Schriftform und sind vom Antragsteller zu unterzeichnen. Sie müssen bis spätestens zwei Monate vor dem bekannt gegebenen Tagungstermin bei der Geschäftsstelle des WVV eingegangen sein und vom Verbands- Jugendausschuss in den amtlichen Mitteilungen veröffentlicht werden. Später eingehende Anträge dürfen, soweit sie nicht Änderungs- oder Gegenanträge zu einem vorliegenden Antrag sind, nur behandelt werden, wenn sie mit mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen zu Dringlichkeitsanträgen erklärt worden sind.

§ 3 (1) der Jugendordnung:
Jugendverbandstag (JVT)
(1) Der JVT ist das oberste Organ der WVJ.
Stimmberechtigt sind:
a) die Mitglieder der WVJ, vertreten durch ein Vorstandsmitglied oder einen bevollmächtigten Vertreter
b) die Mitglieder des Verbands-Jugendausschusses (VJA)
c) die Bezirks-Jugendspielwarte und ihre Stellvertreter
d) die Kreisjugendwarte oder ihre Stellvertreter

 

 

Jugendverbandstag 2017

Anträge

Folgende Anträge sind fristgerecht eingegangen:

  • Änderung der Jugendordnung → hier
  • Änderung der Jugendspielordnung → hier
Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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