Ab sofort gelten neue Altersgrenzen für die Teilnahme an Schiedsrichterlehrgängen:
- Jugend-SR-Lehrgang: keine Altersbegrenzung
- D-Lizenz: 12 Jahre
- C-Lizenz: 14 Jahre
Die Teilnahme am Lehrgang ist erst nach dem Erreichen des Mindestalters möglich.
Ab sofort gelten neue Altersgrenzen für die Teilnahme an Schiedsrichterlehrgängen:
Die Teilnahme am Lehrgang ist erst nach dem Erreichen des Mindestalters möglich.