Kreisversammlung

Die Kreisversammlung ist das oberste Organ des Volleyballkreises.

Stimmberechtigt sind:

  • die Mitglieder des Volleyballkreises
  • die Mitglieder des Kreisausschusses (Vorstand)
  • die Ehrenmitglieder des Volleyballkreises
  • die Mitglieder des Bezirksausschusses
  • der Vertreter des WVV-Präsidiums

Die Kreisversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen. Sie bestimmt die Richtlinien des Volleyballkreises, nimmt Berichte der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen, erteilt Entlastung, setzt die Beiträge für die Mitgliedsvereine fest, beschließt über vorliegende Anträge und wählt die Mitglieder des Vorstandes.

Die Volleyballkreise im westdeutschen Volleyball-Verband e.V.
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