Gemäß § 14 der Satzung geben wir hiermit den Termin des nächsten Verbandstages/ Jugendverbandstages bekannt:
Termin: 19. Juni 2022
Anträge an den Verbandstag/ Jugendverbandstag sind bis zum 19.04.2022 in Schriftform an die Geschäftsstelle zu richten.
Nicht frist- und/oder formgerecht eingegangene Anträge werden auf dem Verbandstag nicht zur Abstimmung gebracht
Antragsberechtigt sind nur Stimmberechtigte.
Stimmberechtigt sind:
Verbandstag:
- Mitglieder, vertreten durch ein Vorstandsmitglied oder einen bevollmächtigtenVertreter
- Präsidiumsmitglieder gem. § 19 (4)
- Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
- Vorsitzende von Verbandsgericht und Spruchkammernen
- Vorsitzende der Bezirksausschüsse oder deren bevollmächtigter Vertreter
- Vorsitzende der Volleyballkreise oder deren bevollmächtigter Vertreter
Jugendverbandstag:
- die Mitglieder der WVJ, vertreten durch ein Vorstandsmitglied oder einen bevollmächtigtenVertreter
- die Mitglieder des Verbands-Jugendausschusses (VJA)
- die Bezirks-Jugendspielwarte und ihre Stellvertreter
- die Kreisjugendwarte oder ihre Stellvertreter
Zu den Unterlagen: