zuletzt aktualisiert am 26.01.2023 08:50 Uhr
Liebe Volleyballerinnen und Volleyballer,
Für den Sport in NRW gibt es von Seiten des Landes NRW keine Einschränkungen mehr. Es gilt die Corona-Schutzverordnung vom 24.01.2023, die vom 01.-28.02.2023 gültig ist.
Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten können Kreise und kreisfreien Städte aber weitergehende Beschränkungen erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW). Bitte informiert Euch unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für den Sportbetrieb gelten.
- Die aktuelle Corona-Schutzverordnung für NRW - gültig ab dem 01.02.2023
- Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung in NRW - gültig ab dem 23.12.2022
Für uns hat der Schutz aller Spielerinnen und Spieler, Betreuer und Familien auch weiterhin oberste Priorität. Wir bitten darum, dass alle auch in Zukunft weiterhin vorsichtig agieren und die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden.
Wir danken für Euer Verständnis...
Euch wünschen wir viel Spaß mit unserer schönen Sportart und weiterhin eine gute Spielsaison 2022/23.