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Der WVV hat die Position des Beauftragten für die Grundsätze der guten Verbandsführung 2021 auf seinem Verbandstag in der Satzung veranktert.
Die Einführung der Position ist Teil der Zielvereinbarung mit dem Land NRW.

Der Beauftragte für die Grundsätze der guten Verbandsführung berät die Entscheidungsgremien, prüft mögliche Verstöße und gibt Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.
Die Person darf keine weitere Funktion (ehrenamtlich/ hauptamtlich) innerhalb des Verbandes innehaben und muss unabhängig sein.
Der Beauftragte für die Grundsätze der guten Verbandsführung wird vom Präsidium berufen und muss vom Verbandstag bestätigt werden.

Die Auseinandersetzung mit Grundsätzen der guten Verbandsführung und deren Einführung ist ein kontinuierlicher Prozess: Es muss und kann nicht alles mit einem Schritt umgesetzt werden. Es gibt auch keinen vorgeschriebenen „Fahrplan“. Vielmehr sind vielfältige Wege möglich, die auch von den jeweiligen Rahmenbedingungen im Verband abhängig sind. Wichtig ist, dass die Grundsätze gelebt werden. Daraus ergeben sich im Optimalfall regelmäßige Konkretisierungen und Weiterentwicklungen.

Infos zu dem Thema sind hier zu finden: LSB NRW

Bei Interesse meldet euch gerne bei unserem Präsidenten Hubert Martens - 0171-8377411 - praesident@remove-this.volleyball.nrw

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